Mamadou & Bineta

protection de l'enfant
Language switcher
Menü
  • Home
  • Association
    • Name & Idea
    • Philosophy & Strategy
    • Strengths
    • Team & Contact
    • Donations
  • Projects
    • Training Child Protection Representatives
    • Cooperation with the Child Protection Representatives
    • Reception Centre Mangueta
    • Provision of Birth Certificates
    • Our sewing atelier
    • Partnership with AIED
    • Partnership with Tyabala Théatre
    • Partnership with the Thai Box Federation Guinea
    • Partnership with the University Kofi Annan
    • Partnership with African Girls Power
    • Partnership with Dr. Sékou 2 Keita
    • Projects with the community
    • Support of children in prison
    • Solar energy
    • Campaign against Ebola
  • Guinea
  • Infocenter
    • News
    • Info-Bulletins
    • Reports / Factsheets
    • Photo gallery
    • Videos
    • Past events
  • Strategy 2023
  • Donations

Statuts (only in German)

I. NAME, SITZ UND ZWECK

Art. 1 Unter dem Namen Schweizer Vereinigung “MAMADOU et BINETA” besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB, gegründet im Februar 2006, mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.

Art. 2 Die Vereinigung bezweckt, in Guinea den Aufbau und Betrieb einer Farm mit Fürsorge, Schul- und Lehrbetrieben für Waisen- und Strassenkinder zu unterstützen und mitzuhelfen, das Projekt in eine selbsttragende Struktur zu führen.

II. MITGLIEDSCHAFT

Art. 3 Mitglieder der Vereinigung können natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften sein. Der Vorstand entscheidet auf Anmeldung hin über die Aufnahme.

Art. 4 Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, durch Tod oder Ausschluss. Letzterer kann erfolgen beim Vorliegen schwerwiegender Gründe wie beispielsweise das Nichterfüllen der finanziellen Verpflichtungen oder grobe Verletzung der Interessen der Vereinigung. Der Vorstand beschliesst mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Vorstandsmitglieder nach ordentlicher Einberufung der Vorstandssitzung über den Ausschluss, ohne zu einer Begründung verpflichtet zu sein.

III. MITTEL

Art. 5 Die Finanzierung des Grundstücks (12,2 Hektaren) und der primären Infrastrukturen erfolgt durch die Vorstandsmitglieder. Die Finanzierung bzw. Beschaffung weiterer Infrastrukturen und Einrichtungen sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten erfolgen durch: · Mitglieder · Zuwendungen · Beiträge von Hilfsorganisationen und Hilfsgruppen · Verkauf von Nahrungsmitteln und Handwerk vor Ort

IV. ORGANISATION

Art. 6 Die Organe der Schweizer Vereinigung “MAMADOU et BINETA” sind:

a) die Vereinsversammlung und b) der Vorstand

Art. 7

1 Die Vereinsversammlung wählt den Präsidenten und allfällige weitere Vorstandsmitglieder auf je 4 Jahre, wobei Wiederwahl möglich ist.

2 Im Übrigen erfolgt die Vereinsversammlung nur, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder der Vorstand deren Einberufung verlangt.

Art. 8

1 Alle Mitglieder haben an der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht. Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschluss der Vereinsversammlung gleichgestellt.

2 Die Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, was insbesondere auch für Statutenänderungen gilt. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Art. 9

1 Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.

2 Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

3 Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines und vertritt ihn nach aussen. Er entscheidet über alle Geschäfte alleine, sofern nicht ein Fünftel der Mitglieder gemäss Art. 7 Abs. 2 hiervor die Einberufung der Vereinsversammlung verlangen.

V. HAFTUNG

Art.10 Für die Verbindlichkeiten der Vereinigung haftet einzig das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

VI. AUFLÖSUNG

Art. 11

1 Die Auflösung der Schweizer Vereinigung “MAMADOU et BINETA” kann an einer Vereinsversammlung durch Zweidrittelsmehrheit beschlossen werden, wenn mehr als ein Fünftel aller Mitglieder anwesend ist.

2 Ist bei der Auflösung der Schweizer Vereinigung “MAMADOU et BINETA” Vermögen vorhanden, so ist dieses einer Körperschaft auszuhändigen, die dieselben oder ähnlich Ziele verfolgt wie diese Vereinigung. Allenfalls ist damit die Kasse der neu zu gründenden Körperschaft zu speisen. Diese Statuten wurden an der Vereinsversammlung vom 10. Februar 2006 einstimmig angenommen.

Die Statuten finden Sie auch in unserem Infocenter unter dem Menüpunkt Factsheets als pdf-Download.

Search

Recent Posts

  • Info Bulletin No. 33 (December 2022) and annual review 2022
  • Mohamed, what is your function at Mamadou & Bineta?
  • Info Bulletin No. 32 (July 2022)
  • Month of the child
  • Tenin, what is your function at Mamadou & Bineta?

Videos

https://www.youtube.com/watch?v=9_4FvbnXH0w
Kontakt

Mamadou & Bineta
p. A. Reto Wick
Fürschwendi 387
CH 9036 Grub SG

Telefon:   +41 (0)79 292 97 40

E-Mail:    info(at)mamadouetbineta.org

Recent Posts
  • Info Bulletin No. 33 (December 2022) and annual review 2022
  • Mohamed, what is your function at Mamadou & Bineta?
  • Info Bulletin No. 32 (July 2022)
  • Month of the child
  • Tenin, what is your function at Mamadou & Bineta?
Kinderfest
  • Children’s Festival in Knonau (ZH)
Copyright © 2022. Mamadou & Bineta
Design by OOPS!Design